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Mietmangel nur im Einzelfall

BZ-Redaktion

Von

Sa, 27. November 2021

Haus & Garten

Die Kosten für die Beseitigung von Graffitischmierereien können nicht ohne Weiteres an Mieter weitergegeben werden.

Unerbetene Lebenshilfe, die nicht jedem gefällt.  | Foto: Thauwald-Pictures (Stock.Adobe.com)
Unerbetene Lebenshilfe, die nicht jedem gefällt. Foto: Thauwald-Pictures (Stock.Adobe.com)

Graffiti und Schmierereien an Hauswänden verunstalten das optische Erscheinungsbild von Wohnanlagen. Im Schadensfall herrscht oft Unklarheit, wie sich Immobilieneigentümer verhalten sollen. Einige Hinweise vom Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland (VDIV-RPS).

Wer trägt die Kosten für die zeitaufwändige Beseitigung? Lassen sich Ausgaben für die Reinigung auf den Mieter umlegen? Sind Graffitischmierereien ein berechtigter Mangel für eine eventuelle Mietminderung?
Da eine komplette Kameraüberwachung der Straßenfront aus Datenschutzgründen ...

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