Bezahlbares Wohnen
Mietpreisbremse im Südwesten bis Jahresende verlängert
Vor allem in beliebten Vierteln der Ballungsräume sind viele Mieterinnen und Mieter beunruhigt, weil Wohnungen immer teurer werden. Ein Schutzinstrument bleibt nun länger erhalten.
dpa
Mi, 25. Jun 2025, 4:00 Uhr
Baden-Württemberg
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Stuttgart (dpa/lsw) - Die Mietpreisbremse für 89 Städte in Baden-Württemberg wird für ein halbes Jahr bis Ende 2025 verlängert. Dies beschloss die grün-schwarze Landesregierung, wie Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU) in Stuttgart mitteilte. Die Verlängerung knüpfe nahtlos an die Geltungsdauer der bisherigen Verordnung an. Ohne Kabinettsbeschluss wäre die Regelung Ende Juni ausgelaufen.
Die Mietpreisbremse gibt es im Land seit November 2015. Sie gilt aktuell in 89 Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Gut ein Drittel der Bevölkerung lebt dort, wie das Wohnungsbauministerium weiter mitteilte.
Das schwarz-rote Kabinett im Bund hatte zuletzt beschlossen, die Ermächtigung der Länder zur Mietpreisbremse um weitere vier Jahre zu verlängern. Aufgrund der bevorstehenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat bleibe die genaue Ausgestaltung allerdings noch unklar, teilte das Ministerium mit. Razavi sagte, erst wenn diese Ermächtigung vorliege, könne im Südwesten entscheiden werden, ob die Mietpreisbremse zu den dann vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängert werde.
Die Mietpreisbremse gilt in Gegenden, die die jeweilige Landesregierung als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt bestimmt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Mietbeginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dies ist die Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen, die zum Beispiel in Mietspiegeln zu finden ist. Von der Bremse ausgenommen sind unter anderem neu gebaute Wohnungen, die nach Oktober 2014 erstmals vermietet wurden - und auch Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung zum ersten Mal wieder vermietet werden.
© dpa-infocom, dpa:250625-930-713640/1