Mit "ängstlicher Stimme"
Bewährungsstrafe für Trunkenheitsfahrer, nachdem die Ehefrau besorgt die Polizei angerufen hatte.
LAUFENBURG/WALDSHUT. "Keinen vernünftigen Zweifel" hatte die zweite Berufungskammer des Landgerichts an der Schuld eines 43-Jährigen, der im Sommer 2005 mit dem Pkw seiner Ehefrau betrunken in Laufenburg unterwegs gewesen sein soll – obwohl die Beweislage eher dünn war. Denn Zeugen für den Vorfall gab es – zumindest vor Gericht – nicht. Zwei Monate und eine Woche Gefängnis zur Bewährung lautet das Urteil für den Mann, den das Amtsgericht noch freigesprochen hatte.
"Angezeigt" hatte ihn seine Ehefrau – mit einem Anruf bei der Polizei. Ihr Mann sei etwa vor zehn Minuten betrunken mit dem Auto weggefahren und sie habe Angst, dass er gewalttätig ...