Mit "ängstlicher Stimme"

Bewährungsstrafe für Trunkenheitsfahrer, nachdem die Ehefrau besorgt die Polizei angerufen hatte.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

LAUFENBURG/WALDSHUT. "Keinen vernünftigen Zweifel" hatte die zweite Berufungskammer des Landgerichts an der Schuld eines 43-Jährigen, der im Sommer 2005 mit dem Pkw seiner Ehefrau betrunken in Laufenburg unterwegs gewesen sein soll – obwohl die Beweislage eher dünn war. Denn Zeugen für den Vorfall gab es – zumindest vor Gericht – nicht. Zwei Monate und eine Woche Gefängnis zur Bewährung lautet das Urteil für den Mann, den das Amtsgericht noch freigesprochen hatte.

"Angezeigt" hatte ihn seine Ehefrau – mit einem Anruf bei der Polizei. Ihr Mann sei etwa vor zehn Minuten betrunken mit dem Auto weggefahren und sie habe Angst, dass er gewalttätig ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel