Eines muss man Norbert Moosmann lassen: Der ehemalige Bürgermeister von Rickenbach gibt so schnell nicht auf, was die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn angeht.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte entschieden, dass es für eine Wiederaufnahme keine ausreichende Begründung gebe (wir berichteten). "Die Ablehnung beweist ...