Ein Mann, dem wegen eines Jahrzehnte zurückliegenden Sexualmords erneut der Prozess gemacht werden soll, muss aus der Untersuchungshaft freigelassen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Dass mutmaßliche Schwerstverbrecher trotz Freispruch neuerdings ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden können, ist hochumstritten - jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die vorübergehende Freilassung eines Mordverdächtigen angeordnet.
Die Karlsruher Richterinnen und ...