Bundesanwaltschaft

Mutmaßliche Linksextremisten aus Umfeld Lina E. angeklagt

Jahrelang wurde nach dem mutmaßlichen Kopf der linksextremistischen Gruppe um Lina E. gesucht. Nun soll ihm der Prozess gemacht werden - und nicht nur ihm.  

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Mit eingeschaltetem Blaulicht fahren m...e des Bundesgerichtshofs. (Archivbild)  | Foto: Uli Deck/dpa
Mit eingeschaltetem Blaulicht fahren mehrere Wagen auf den Hof an der Außenstelle des Bundesgerichtshofs. (Archivbild) Foto: Uli Deck/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesanwaltschaft hat sieben weitere mutmaßliche Linksextremisten aus dem Umfeld von Lina E. angeklagt - darunter den mutmaßlichen Anführer der Gruppe Johann G. Die Karlsruher Behörde wirft sechs von ihnen die Mitgliedschaft und einem die Unterstützung einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung vor. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

Beamte des Landeskriminalamts Sachsen hatten den damals 31-jährigen G. im November in einem Regionalzug nahe Weimar festgenommen. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur waren Fahnder dem früheren Lebensgefährten von Lina E. eine Weile auf der Spur gewesen. Er soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft innerhalb der Vereinigung zusammen mit Lina E. "eine herausgehobene Stellung" eingenommen haben.

Angriffe auf mutmaßliche Rechte

Die Bundesanwaltschaft hat die Gruppe um G. und E. schon länger im Visier. Deren Mitglieder teilten demnach eine militante linksextremistische Ideologie. "Die auch überregional vernetzte Gruppierung verübte über mehrere Jahre hinweg gewaltsame Angriffe gegen Personen, die ihrer Ansicht nach aus der „rechten Szene“ kamen", so die Bundesanwaltschaft. Die Mitglieder hätten die Aktionen in der Regel intensiv vorbereitet und unter anderem vorab Lebensgewohnheiten der ausgewählten Opfer ausgespäht.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeschuldigten vor, sich in mehreren Fällen an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben. Zudem legt sie den Deutschen teils etwa versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und schweren Diebstahl vor. Vier der Männer sind in Untersuchungshaft, die restlichen drei Personen - zwei Männer und eine Frau - befinden sich auf freiem Fuß.

Überfall in Budapest

Neben mehreren Angriffen in Thüringen und Sachsen sollen Johann G. und ein weiterer Beschuldigter außerdem im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest mit Komplizen Menschen angegriffen haben, die aus Sicht der mutmaßlichen Täter dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Auch hierbei wurden den Angaben zufolge mehrere Opfer verletzt. 

Im Zusammenhang mit dem Überfall in Budapest hatten sich mehrere weitere bis dahin untergetauchte Personen im Januar den Behörden gestellt. Ihre Verteidiger wollten eine Auslieferung nach Ungarn verhindern und forderten Strafverfahren in Deutschland. Denn: Ihren Mandanten drohe in Ungarn eine Verurteilung zu einer "überlangen Haftstrafe" von bis zu 24 Jahren. Das dortige Verfahren genüge rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht.

Weitere Person in Ungarn vor Gericht

Im vergangenen Sommer hatte ein weiterer Fall in dem Komplex für Aufregung gesorgt. Eine Person, die sich als non-binär identifiziert und als Maja bekannt ist, wurde Ende 2023 in Berlin verhaftet und im Juni 2024 nach Ungarn ausgeliefert. Die ungarischen Behörden werfen Maja ebenfalls vor, sich an den Angriffen in Budapest beteiligt zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht untersagte die Auslieferung zwar im Eilverfahren. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe kam wenige Minuten zu spät: Maja war schon den ungarischen Behörden übergeben worden. Auch im Hauptverfahren erklärte das oberste deutsche Gericht die Auslieferung später für unzulässig. Seit Februar steht Maja in Ungarn vor Gericht.

Lina E. selbst sitzt bereits eine Haftstrafe ab. Das OLG Dresden hatte sie 2023 unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Im März bestätigte der Bundesgerichtshof die Verurteilung - sie ist damit rechtskräftig. Wie lange E. noch im Gefängnis bleiben muss, war zunächst unklar. Unter anderem wird ihre Untersuchungshaft angerechnet.

© dpa‍-infocom, dpa:250611‍-930‍-656404/1

Schlagworte: Lina E., Johann G.

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