Nachforschungen haben ihre Grenzen
Arbeitgeber dürfen Informationen über Bewerber aus dem Internet nutzen, solange diese Informationen öffentlich zugänglich sind.
Manchem Personalchef ist die Auskunft eines Bewerbers in seinen Unterlagen nicht genug. Er will mehr über den Hintergrund wissen, stöbert im Internet und sucht auch anderweitig nach Informationen. Ist das legitim? Was darf der Arbeitgeber?
Das Interesse des Arbeitgebers ist klar: Er will so viel wie möglich über einen Bewerber erfahren. Doch was ist bei Nachforschungen erlaubt? Unzulässig sind alle Fragen, an deren Antwort der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse hat oder die den Persönlichkeitsrechten des Bewerbers entgegen stehen, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für ...