Naturfreunde siegen vor Gericht
Auseinandersetzung um vertragliche Regelungen in erster Instanz gewonnen / Hohe Nachzahlungen standen im Raum.
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LÖRRACH. Die Lörracher Naturfreunde haben bei einem Rechtstreit mit Angestellten und Pächtern vor dem Arbeitsgericht einen Erfolg erzielt. Demnach war die Kündigung für eine Angestellte statthaft. Außerdem wies das Gericht die Forderungen der Hüttenwirtin auf nachträgliche Erstattung von Überstunden zurück. Die Lörracher Naturfreunde bleiben damit von Lohnnachzahlungen in Höhe von rund 70 000 Euro verschont. Allerdings mussten sie sich vom Gericht Kritik an ihrem Verhalten als Arbeitgeber gefallen lassen.
Das Lörracher Arbeitsgericht hatte gestern zwei Streitpunkte in einem Aufwasch zu verhandeln. Einmal ging es um die Wirksamkeit der Kündigung für eine Angestellte. Die Kündigung wurde ausgesprochen, nachdem die Angestellte eine Strafanzeige gegen die Naturfreunde erstattet hatte. In der Anzeige geht es ...