Der Generalbundesanwalt kann noch nicht sagen, ob es in der Schmier- und Schwarzgeldaffäre zu einem Verfahren kommt.
Generalbundesanwalt Kay Nehm wird die 60 Aktenordner zur Leuna-Affäre, die er aus der Schweiz übernommen hat, prüfen und dann entscheiden, ob sie für eine Strafverfolgung taugen - oder auch nicht. Jedenfalls gab er ...