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Geringfügig Beschäftigte

Nicht jeder Minijobber bekommt, was ihm zusteht

Bernd KramerMax Schuler
  • &

  • Do, 29. Oktober 2020, 13:28 Uhr
    Wirtschaft

BZ-Plus Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Laut Verdi werden diese Leistungen jedoch oft vorenthalten.

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Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Foto: Franziska Kraufmann
Markus Klemt sagt: "Das ist gängige Praxis." Der Gewerkschaftsvertreter, zuständig für den Handel im Verdi-Bezirk Südbaden Schwarzwald, wird seiner Darstellung nach oft damit konfrontiert, dass 450-Euro-Jobber und Aushilfen in seiner Branche weder eine Entlohnung für einen Feiertag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bekommen. ...

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