Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Laut Verdi werden diese Leistungen jedoch oft vorenthalten.
Auch Minijobber haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Foto: Franziska Kraufmann
Markus Klemt sagt: "Das ist gängige Praxis." Der Gewerkschaftsvertreter, zuständig für den Handel im Verdi-Bezirk Südbaden Schwarzwald, wird seiner Darstellung nach oft damit konfrontiert, dass 450-Euro-Jobber und Aushilfen in seiner Branche weder eine Entlohnung für einen Feiertag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bekommen. ...