Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Laut Verdi werden diese Leistungen jedoch oft vorenthalten.
Markus Klemt sagt: "Das ist gängige Praxis." Der Gewerkschaftsvertreter, zuständig für den Handel im Verdi-Bezirk Südbaden Schwarzwald, wird seiner Darstellung nach oft damit konfrontiert, dass 450-Euro-Jobber und Aushilfen in seiner Branche weder eine Entlohnung für einen Feiertag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bekommen. ...