Geringfügig Beschäftigte
Nicht jeder Minijobber bekommt, was ihm zusteht

Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Feiertagslohn. Laut Verdi werden diese Leistungen jedoch oft vorenthalten.
Markus Klemt sagt: "Das ist gängige Praxis." Der Gewerkschaftsvertreter, zuständig für den Handel im Verdi-Bezirk Südbaden Schwarzwald, wird seiner Darstellung nach oft damit konfrontiert, dass 450-Euro-Jobber und Aushilfen in seiner Branche weder eine Entlohnung für einen Feiertag, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaub bekommen. Obwohl dies den Beschäftigten eigentlich zusteht. "Ich schätze, rund 30 bis 40 Prozent der im Handel geringfügig Beschäftigten werden diese Leistungen vorenthalten." Kurt Höllwarth, Freiburger Arbeitsrechtsspezialist, geht von noch höheren Zahlen vor allem in Kleinbetrieben aus. Mancher, so Höllwarth, wisse gar ...