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Nicht mehr alleingelassen

  • Horst Winkel

  • Sa, 26. März 2016
    Geld & Finanzen

Alleinlebende kommen nach einer Operation aus der Klinik – und dann? Die neue Übergangspflege der gesetzlichen Krankenkassen .

Auch häusliche Pflege gibt es nun außerhalb der Pflegeversicherung.  | Foto: dpa
Auch häusliche Pflege gibt es nun außerhalb der Pflegeversicherung. Foto: dpa

Wird ein Patient aus der Klinik nach Hause entlassen, heißt das in vielen Fällen nicht, dass er dort gleich ohne Hilfe zurechtkommt. Patienten, die nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind, aber nach einem Krankenhausaufenthalt für einige Wochen Pflege benötigten, fanden lange niemanden, der das bezahlte. Das ist nun anders. Dafür sorgen neue Regeln zur Übergangspflege in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Elsbeth Rütten (67), gelernte Krankenschwester aus Bremen, gehört zu den Menschen, die erfahren mussten, welche Versorgungslücken nach einer Krankenhausentlassung entstehen können. Sie erinnert sich an die Zeit nach ihrer Fußoperation 2005: "Die OP verlief zwar gut, doch mein Fuß brauchte lange Zeit für die Heilung. Ich durfte damals zwölf Wochen lang nicht auftreten, war aber nur zwei Wochen im Krankenhaus. Dann wurde ich nach Hause entlassen. Mein Fuß war bis zum Knie im Gips. Ich kam also gar nicht mehr aus dem Haus raus. Wie sollte ich so als Alleinstehende klarkommen?"
Frau Rütten war aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung in der Lage, sich gut auf die Situation vorzubereiten. So hatte sie sich über ihre Krankenkasse ein Krankenbett besorgt und sich um Essen auf Rädern gekümmert. "Was ich ...

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