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Noch einmal Heu und Apfeltrester

  • Do, 18. Februar 2016
    Eisenbach

Jagdpächter dürfen Schalenwild nur bis 31. März füttern, dann gilt das gesetzliche Verbot.

Die Winterfütterung von Schalenwild wu...as Verbot tritt am 31. März in Kraft.   | Foto: dpa
Die Winterfütterung von Schalenwild wurde im neuen Landesjagdgesetz verboten. Das Verbot tritt am 31. März in Kraft. Foto: dpa
EISENBACH. Wildtiere haben es bei den Schneehöhen, wie sie beispielsweise im Januar herrschten, besonders schwer ihren täglichen Nahrungsbedarf zu decken – und das nicht nur über wenige Tage, sondern in ...

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