Jagdpächter dürfen Schalenwild nur bis 31. März füttern, dann gilt das gesetzliche Verbot.
EISENBACH. Wildtiere haben es bei den Schneehöhen, wie sie beispielsweise im Januar herrschten, besonders schwer ihren täglichen Nahrungsbedarf zu decken – und das nicht nur über wenige Tage, sondern in ...