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Nur Komponisten und Textdichter sollen kassieren

Christian Rath
  • Mi, 16. November 2016
    Computer & Medien

     

Das Kammergericht Berlin entschied, dass die Musikverlage in der Regel keinen Anspruch auf Gema-Einnahmen haben.

Kippt ein Berliner Gerichtsurteil die bisherig gängige Gema-Praxis?   | Foto: dpa
Kippt ein Berliner Gerichtsurteil die bisherig gängige Gema-Praxis? Foto: dpa
Komponisten und die Dichter von Songtexten müssen ihre Gema-Einnahmen nicht mit den Musikverlagen teilen. Das hat jetzt das Kammergericht Berlin entschieden. Die Musikverlage sehen sich bereits in ihrer Existenz bedroht.
Die Gema macht die Rechte von 70 000 Komponisten, ...

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