Das Kammergericht Berlin entschied, dass die Musikverlage in der Regel keinen Anspruch auf Gema-Einnahmen haben.
Komponisten und die Dichter von Songtexten müssen ihre Gema-Einnahmen nicht mit den Musikverlagen teilen. Das hat jetzt das Kammergericht Berlin entschieden. Die Musikverlage sehen sich bereits in ihrer Existenz bedroht.
Die Gema macht die Rechte von 70 000 Komponisten, ...