Nur Vermutungen und Gerüchte

Ein Zeuge muss klein beigeben: Verfahren eingestellt.  

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TITISEE-NEUSTADT (zwi). Der 54-Jährige war von Richterin Charlotte Sartorius wie alle anderen Zeugen über seine Wahrheitspflicht belehrt worden: dass er nur aussagen solle, was er am Tatort selbst gesehen und gehört hatte, und dass er nichts weglassen, aber auch nichts hinzu erfinden dürfe. Doch der Mann schilderte, so schien es, mehr seine Überzeugungen und Informationen von Dritten als Tatsachen und seine eigenen Wahrnehmungen.

Mit dem 22-jährigen Angeklagten habe er vorher nie etwas zu tun gehabt, sagte er etwa, aber "seinen schlechten Ruf" habe er gekannt. Der Zeuge war im Oktober 2010 als Helfer bei einem Tanzabend in St. Märgen im Einsatz gewesen. Gegen 3 Uhr, schon beim Abbauen, sei er hinaus gerufen worden: An seinem Auto war ...

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