Ordnungsruf

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Wer im Bundes- oder Landtag durch Zwischenrufe, Beleidigungen oder andere Störungen auffällt, wird von der Sitzungsleitung zur Ordnung gerufen. Der Ordnungsruf ist eine disziplinarische Maßnahme. Irgendwelche Konsequenzen hat er jedoch in der Regel nicht.

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