Das Landgericht in Waldshut hat gesprochen: Ein 40-Jähriger muss wegen mehrerer Sexualdelikte für 21 Monate ins Gefängnis.
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte aus einer Gemeinde am Hochrhein hatten Berufung gegen mehrere Urteile des Amtsgerichts Bad Säckingen eingelegt. In der Berufungsverhandlung in Waldshut galt es nicht mehr, den Sachverhalt der abgeurteilten Straftaten "Besitz kinderpornografischer Bilder", ...