Familie darf Kinder nicht zu Hause unterrichten

Zwei Bremer Jungen, die zusammen mit ihrem Vater vor der deutschen Schulbesuchspflicht nach Frankreich geflohen sind, haben weiterhin kein Recht darauf, in Deutschland nur von ihren Eltern statt in einer Schule unterrichtet zu werden.
BREMEN. Zwei Bremer Jungen, die zusammen mit ihrem Vater vor der deutschen Schulbesuchspflicht nach Frankreich geflohen sind, haben auch weiterhin kein Recht darauf, in Deutschland nur von ihren Eltern statt in einer Schule unterrichtet zu werden. Das hat am Dienstag das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entschieden und damit ein Urteil der ersten Instanz bestätigt.