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Paragraphen regeln die Benutzung

  • Mi, 13. Juni 2012
    Stühlingen

     

Freisportanlage steht hauptsächlich Schulen, Kindergärten und Vereinen offen.

STÜHLINGEN. Ab dem 1. Juli gilt für die neue Freisportanlage bei der Stadthalle Stühlingen eine neue Benutzungsordnung. Die Sportstätte soll nach aktuellem Gemeinderatsbeschluss prinzipiell nur örtlichen Schulen, Kindergärten und gemeinnützigen ...

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