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Gesetzesänderung

Pfändungsschutz nur auf Spezialkonto

Claudia Renk
  • Do, 17. November 2011, 07:21 Uhr
    Geld & Finanzen

Empfänger von Grundsicherung (Hartz IV), deren Konto gepfändet wird, sollten sich dringend bis Ende des Jahres um einen Pfändungsschutz für dieses Geld kümmern. Ansonsten könnten sie im Januar mittellos dastehen.

Pfändungsfrei ja, gebührenfrei nicht – das P-Konto  | Foto: dpa-tmn
Pfändungsfrei ja, gebührenfrei nicht – das P-Konto Foto: dpa-tmn
Betroffene können ihr bestehendes Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen.
Grund für die Empfehlung ist eine Gesetzesänderung zum 1. Januar. Dann fällt ...

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