Prozess
Polizist schiebt Drogen unter: Rechtsmittel gegen Freispruch
Freigesprochen, aber noch nicht zurück im Dienst: Warum das Verfahren gegen einen angeklagten Polizisten noch nicht vorbei ist.
dpa
Do, 11. Dez 2025, 16:17 Uhr
Baden-Württemberg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen
Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Mannheim (dpa/lsw) - Die Staatsanwaltschaft Mannheim wird Rechtsmittel gegen den Freispruch eines Polizisten einlegen, der einem Verdächtigen Drogen untergeschoben hat. Das teilte eine Sprecherin mit.
Der Beamte ist aktuell nicht im Dienst. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und damit das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen, erklärte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Mannheim. "Bis dahin ruht das eingeleitete Disziplinarverfahren."
Konkreter Tatvorwurf nicht zweifelsfrei geklärt
Das Amtsgericht Mannheim hatte sich am Mittwoch im Wesentlichen der Version der Staatsanwaltschaft angeschlossen, wonach der 27-jährige Beamte die weitere strafrechtliche Verfolgung des Mannes erwirken wollte. Demnach war der Angeklagte unzufrieden darüber gewesen, dass bei der Kontrolle eines mutmaßlichen Drogenhändlers keine Betäubungsmittel gefunden wurden. Daher soll er dem Mann fünf Plomben Marihuana untergeschoben haben.
Die Anklage lautete auf Verfolgung Unschuldiger. Doch nach Auffassung des Gerichts war der mehrfach vorbestrafte Verdächtige eben nicht eindeutig unschuldig. Denn der Verdächtige war zuvor über ein Überwachungssystem dabei beobachtet worden, wie er einem anderen Mann gegen Bargeld etwas verkauft hatte. Kurz danach drehte sich der Abnehmer mutmaßlich einen Joint.
Außerdem hatte der Mann mehr als 1.000 Euro Bargeld in "dealer-typischer Stückelung" bei sich, wie es im Urteil heißt. Der Mann war überdies in der Vergangenheit wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden. Es lässt sich daher laut der Richterin nicht ausschließen, dass der Beobachtete sich an diesem Tag tatsächlich strafbar gemacht hatte.
Daher sprach es den Polizisten frei. Andere Tatbestände, wie etwa das Vortäuschen einer Straftat, seien ebenfalls nicht erfüllt.
"Polizeibeamter aus Überzeugung"
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe beim Prozessauftakt zurückweisen lassen. "Ich habe stets pflichtgemäß gehandelt", sagte der Verteidiger im Namen seines Mandanten. "Ich bin Polizeibeamter aus Überzeugung." Er habe Betäubungsmittel weder besessen noch untergeschoben. Er könne sich die Vorwürfe nur mit Missverständnissen erklären.
© dpa-infocom, dpa:251211-930-410106/2