Verbraucherrechte

"Premium"-Platz an der Toilette kein Grund für Entschädigung

Ein Fluggast der Airline SAS wollte nicht hinnehmen, dass er auf seinem "Premium"-Platz die Hinterteile anderer Menschen nahe an seinem Gesicht ertragen musste. Und das war ihm zufolge nicht alles.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ein Mann ist Berichten zufolge mit ein...Mitreisenden gescheitert. (Symbolfoto)  | Foto: Ole Berg-Rusten/NTB Scanpix/dpa
Ein Mann ist Berichten zufolge mit einer Beschwerde gegen die skandinavische Airline wegen angeblicher Fürze seiner Mitreisenden gescheitert. (Symbolfoto) Foto: Ole Berg-Rusten/NTB Scanpix/dpa

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.

Oslo (dpa) - Ein Passagier der skandinavischen Fluggesellschaft SAS ist Medienberichten zufolge mit einer Beschwerde wegen angeblich unangenehmer Begleitumstände seiner Reise gescheitert. Der Mann hatte 2000 norwegische Kronen (etwa 170 Euro) Entschädigung gefordert, weil er trotz "Premium"-Sitzplatz nahe der Toilette sitzen musste, wie die norwegische Nachrichtenagentur NTB unter Berufung auf die Zeitung "Romerikes Blad" berichtete. Das habe dazu geführt, dass sich neben ihm eine Schlange gebildet habe und er die Hinterteile anderer Menschen in seiner Nähe ertragen musste.

Doch das sei nicht alles gewesen. Wie die Zeitung aus der Beschwerde an die zuständige Kommission zitierte, musste der Mann nach eigenen Angaben erdulden, dass manche der Wartenden furzten, während er gerade seine Mahlzeit zu sich nahm. Den Flug von Oslo ins ägyptische Scharm el-Scheich Anfang des Jahres habe er dadurch nicht genießen können.

Die Fluggesellschaft SAS wies die Beschwerde laut dem Bericht zurück. Der Flug sei ohne Zwischenfälle verlaufen. Sie könne dem Beschwerdeführer keine Entschädigung für seine Erlebnisse an Bord anbieten. Die Beschwerdestelle der Aufsichtsbehörde gab der Fluggesellschaft demnach recht. Sie empfehle nicht, dass eine finanzielle Entschädigung gezahlt werden sollte.

© dpa‍-infocom, dpa:251011‍-930‍-150053/1

Weitere Artikel