Prozessbeginn gegen mutmaßliche Linksextremisten
Sieben Angeklagte und ein Mammutprozess: In Dresden stehen mehrere Beschuldigte vor Gericht, im Fokus steht Johann G. Was steckt hinter den Vorwürfen?.
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Die Bundesanwaltschaft wirft den Beschuldigten im Alter zwischen 28 und 49 Jahren unter anderem Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise Unterstützung derselben vor. In der Anklage attestierte die Bundesanwaltschaft ihnen einen "militanten Antifaschismus" und linksextremistische Einstellungen. Mitglieder der rechten Szene sollten geplant angegriffen werden.
Im Fokus steht der 32-jährige Johann G., dem eine führende Position in der Gruppe zugewiesen wird. G. war lange untergetaucht und den Zielfahndern des Landeskriminalamtes Sachsen vor einem Jahr ins Netz gegangen. Das jetzige Verfahren ist faktisch die Fortsetzung des Prozesses gegen die Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte. Sie waren 2023 zu Haftstrafen verurteilt worden.
Die Gruppe hätte ein methodisches und planvolles Vorgehen an den Tag gelegt und vor den Angriffen die Lebensumstände der Opfer ausspäht. Regelmäßiges Training in Kampfsporttechniken habe dazu gedient, die Effektivität der Angriffe zu steigern. "Die Opfer sollten erheblich verletzt werden", hieß es in der Anklage.
Johann G. und seine damalige Lebensgefährtin Lina E. hätten innerhalb der Gruppierung eine Führungsposition eingenommen, so die Anklage. Bei 14 Überfällen im In- und Ausland wurden der Darstellung zufolge 35 Menschen teils erheblich verletzt. Als Tatorte wurden Wurzen, Leipzig, Dessau-Roßlau, Dortmund, Erfurt und Budapest genannt. Einigen Opfern seien lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt worden, hieß es. Im Fall des Überfalls auf eine Gruppe von Rechten in Dessau-Roßlau hätten sie den Tod zweier Opfer billigend im Kauf genommen.
Nach Ansicht der Generalbundesanwaltschaft sollen auch die nun Beschuldigten, darunter eine Frau, der Vereinigung angehört und eine militante linksextremistische Ideologie miteinander geteilt haben. Sie hätten den Rechtsstaat, das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und das staatliche Gewaltmonopol abgelehnt. Der Mammutprozess könnte sich bis 2027 hinziehen. Zunächst sind Termine bis Sommer 2026 anberaumt.