Der Mann, der am Morgen des 16. Juli 2013 seine Dachwohnung in einem Mehrfamilienhaus in Kandern in Brand gesetzt hatte, ist wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig und kann deshalb nicht bestraft werden.
Der Mann, der am Morgen des 16. Juli 2013 seine Dachwohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Altpapier in Brand gesetzt hatte, ist wegen einer organisch bedingten psychischen Erkrankung schuldunfähig und kann deshalb nicht bestraft werden. Weil vergleichbare Taten von ihm zu erwarten ...