Account/Login

Wir über uns

BZ gibt sich Richtlinien im Umgang mit Vergünstigungen

Thomas Fricker
  • & stellv. Chefredakteur

  • Mo, 19. November 2012, 12:24 Uhr
    Computer & Medien

Haben Sie sich, liebe Leserin, lieber Leser, schon einmal gefragt, wie und auf wessen Kosten der Autor eines Beitrags in unserem Reiseteil sagen wir ins Wadi Rum nach Jordanien gelangt ist?

Wer für eine Pressereise bezahlt hat, wird kenntlich gemacht.  | Foto: dpa-tmn
Wer für eine Pressereise bezahlt hat, wird kenntlich gemacht. Foto: dpa-tmn
Oder in ein Skigebiet irgendwo in den Rocky Mountains, dessen Tauglichkeit für den Hobbyfahrer sodann vom Autor einem kritischen Test unterzogen wird? Oft kommen solche Berichte nur im Rahmen so genannter Pressereisen zustande. Ein Reiseveranstalter, eine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel