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Raus ins grüne Wohnzimmer

  • Kai Althoetmar

  • Sa, 04. August 2012
    Haus & Garten

     

Mieter dürfen den Garten meist mitnutzen – haben bei einem mitvermieteten Garten aber auch Pflichten.

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Spielen ist draußen fast immer erlaubt. Die Ruhezeiten sollten jedoch eingehalten werden. Foto: photocase.de/juttaschnecke
Sommer, Sonne und Olympia locken zum Feiern nach draußen. Mieter ohne Balkon und Terrasse müssen dazu nicht in den Stadtpark – der zum Mietshaus gehörende Garten tut es auch. Nur: Welche ...

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