Thüringen

Richter erklärt 14-Jährigen wegen Knutschfleck zum Sexualstraftäter

Richter erklärte 14-Jährigen zum Sexualstraftäter.  

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Entnahme einer DNA-Probe bei einem Jugendlichen gestoppt, der als 14-Jähriger mit einem 13-jährigen Mädchen geknutscht und gefummelt hat. Eine Kammer aus drei Richtern erließ jetzt eine einstweilige Anordnung. Ob die Speicherung des Jungen als Sexualstraftäter rechtmäßig war, will das Gericht in den nächsten sechs Monaten klären, sagte ein Sprecher auf Nachfrage.

Der Fall spielte in Thüringen und ist bisher nur in Umrissen bekannt. Ein zur "Tatzeit" 13-jähriges Mädchen kam mit einem Knutschfleck nach Hause. Die Eltern ...

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