"In der Ortenau lebt es sich recht sicher"
BZ-SOMMERINTERVIEW mit Heinz Walter, der in vielen großen Prozessen am Landgericht Offenburg den Vorsitz innehatte und seit kurzem im Ruhestand ist.
. Besonnen, ruhig, sachlich: So wurde er in seinem Beruf wahrgenommen und wohl deshalb auch von den meisten hoch geschätzt: Richter am Landgericht Heinz Walter. Vor wenigen Tagen wurde der 66-Jährige, der in unzähligen, auch großen Verfahren Urteile gesprochen hat, in den Ruhestand verabschiedet. Hubert Röderer sprach zum Abschied mit ihm.
BZ: Wissen Sie noch, wann Sie den ersten Mörder verurteilt haben?Walter: Diese Frage gibt mir die willkommene Gelegenheit, zuallererst einmal klar zu stellen, dass es nicht der Vorsitzende allein ist, der verurteilt. Er verkündet und begründet das Urteil einer Strafkammer, also beim Schwurgericht das von fünf gleichberechtigten Richtern. Für jede Verurteilung braucht es vier Stimmen. Meine Stimme zählt nicht mehr als die einer Schöffin oder eines Schöffen oder eines Beisitzers.
BZ: Konkret zur Frage.
Walter: Das erste Urteil, in dem ein Schuldspruch wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe erfolgte und an dem ich als Beisitzer beteiligt war, stammt von 1991. Es ging um die Ermordung eines Zuhälters an einem Baggersee in Neuried. Ein Zuhälter wurde getötet und im See versenkt. Erst nach hartnäckigem Einsatz eines Offenburger Kriminalbeamten wurde er gefunden und der Täter erwischt. Das erste Urteil wegen Mordes, das ich als Vorsitzender verkündet habe, ...