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Beyer Immobilien

Scheidung: Wer bekommt das Haus?

  • Mo, 20. April 2020, 14:51 Uhr

Anzeige Bei einer Trennung muss man Vieles klären – auch, was die gemeinsame Immobilie angeht. Wie lässt sich das Haus teilen? Wer darf in Zukunft darin wohnen? Muss man einem Verkauf zustimmen? Die Experten von Beyer Immobilien haben hier zusammen getragen, welche Möglichkeiten es gibt und was man im Fall der Fälle beachten muss:

  | Foto: Pixel-Shot - stock.adobe.com
Foto: Pixel-Shot - stock.adobe.com
Das gemeinsame Haus kann bei einer Trennung zum echten Problem werden. Denn es lässt sich in der Regel nicht einfach in zwei Hälften teilen, über die die Ehepartner in Zukunft frei und unabhängig entscheiden können. Jetzt heißt es bei allem Scheidungsschmerz: einen kühlen Kopf bewahren und abwägen.

Loslassen und verkaufen
Schnell die Zelte abbrechen und neu beginnen? Mit einem klarem Schnitt und dem Verkaufserlös als Startkapital in eine neue Zukunft starten? Wer das als Ziel hat, sollte sich umgehend um den Verkauf des Hauses kümmern. Wenn der Ex-Partner auch dazu bereit ist und der Kontakt stimmt, können Sie gemeinsam vorgehen und im Anschluss das Geld untereinander aufteilen. Erkundigen Sie sich aber vorher, ob noch bestehende Kredite getilgt werden müssen – manchmal ist auch eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen. Falls es nicht ganz so harmonisch zwischen den Ex-Partnern läuft, ist diese Info wichtig: Nach dem Ende des Trennungsjahres sind Sie berechtigt, den Verkauf des gemeinsamen Hauses zu verlangen. Sträubt sich der Partner, kann die Teilungsversteigerung über das Amtsgericht beantragt werden. Das dauert oft bis zu eineinhalb Jahre und führt – neben dem öffentlichen Interesse am Rosenkrieg, den lang anhaltenden Betriebskosten und der ausbleibender Pflege der Immobilie – in den meisten Fällen zu einem schlechten Ergebnis. Meist zu einem viel Schlechterem als die "blockierende" Partei erwartet.

Übernehmen und auszahlen
Hängt Ihr Herz an dem Zuhause? Dann sollten Sie prüfen, ob das Kapital reicht, um die Immobilie in Zukunft alleine zu tragen. Sie können den Anteil des Ehepartners am Haus übernehmen, wenn Sie ihn oder sie mit einer adäquaten Summe abfinden . Vorausgesetzt natürlich, die andere Partei stimmt zu. Wichtig ist, dass Sie die Bank in diesen Prozess einbeziehen: Sie sollte den Partner aus der Mithaftung entlassen. Nur dann macht eine Übernahme für beide Parteien Sinn.

Behalten und vermieten
Wenn keiner der beiden Ehepartner die Immobilie verkaufen möchte, kann man sie vermieten und sich den Erlös und die anfallenden Kosten teilen. Diese Variante sollte jedoch gut durchdacht sein. Ein versöhnlicher Kontakt zum Ex-Partner ist unbedingt notwendig, denn man wird auch in Zukunft immer wieder miteinander zu tun haben – sei es, um anstehende Reparaturen zu besprechen, Investitionen zu tätigen oder Gespräche mit den Mietern zu führen. Gleichzeitig halten Sie sich mit dieser Variante den Rückweg in die eigenen vier Wände offen oder können die Familienimmobilie später an die gemeinsamen Kinder veräußern. Dieser Schritt sollte gut überlegt werden, da man hier Steuerfreibeträge mitnehmen kann und der Gewinn in ein neues Objekt investiert werden kann.

Aus eins mach zwei: Realteilung
Lässt sich die Immobilie gut in zwei abgeschlossene Wohneinheiten aufteilen oder dementsprechend umbauen? Dann könnte eine Realteilung die Lösung sein. Beide Parteien bleiben entweder im Haus wohnen oder es wird an Dritte vermietet oder verkauft. In der Praxis ist dieses Modell eher selten, weil sich nur wenige Häuser baulich trennen lassen und die meisten Eheleute in der Regel nicht weiter unter einem Dach wohnen bleiben möchten.

Wenn nichts mehr geht: Versteigerung
Kommt es mit dem Partner zu keiner anderen Einigung, besteht noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. Sie wird beim Amtsgericht beantragt. Beide Ehepartner können den Antrag stellen, unabhängig davon, wie groß der Miteigentumsanteil am Haus ist. Eine Versteigerung birgt Nachteile und sollte nur als allerletzte Maßnahme in Erwägung gezogen werden. Meist wird die Immobilie unter Wert verkauft und es kann zu unschönen Überraschungen kommen: Manchmal bietet ein Ex-Partner mit und ersteigert so den Anteil des anderen günstiger, als wenn es zu einer Auszahlung gekommen wäre.

Der Expertenrat von Beyer Immobilien
Wer sich als Paar für den Kauf einer gemeinsamen Immobilie entscheidet, sollte sich vorab auch Gedanken darüber machen, was bei einer Trennung mit dem Objekt passieren soll. Im Idealfall fixieren die Partner mit einem Anwalt die getroffenen Absprachen. Das klingt zwar unromantisch, erspart aber im Fall der Fälle nicht nur Kosten, sondern auch das Abwägen, welche der oben genannten Varianten die beste sein könnte.
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Dossier: Beyer Immobilien

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