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Schlag mit Schirm nicht nachweisbar

  • Fr, 15. Mai 2015
    Laufenburg

56-Jähriger muss Geldstrafe wegen Körperverletzung zahlen.

LAUFENBURG. Ein 56 Jahre alter Angeklagter musste sich wegen Beleidigung, Nötigung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht Bad Säckingen verantworten. Er soll einen Busfahrer ...

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