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Zischup-Interview

"Manche Jugendliche übertreiben es maßlos"

Eugenia Gracev, Klasse 9 c, Hugo-Höfler-Realschule Breisach

Von Eugenia Gracev, Klasse 9 c & Hugo-Höfler-Realschule Breisach

Mi, 23. November 2011 um 10:19 Uhr

Schülertexte

Der Jugendsachbearbeiter Klaus Keitz arbeitet im Polizeirevier Breisach. Im Interview spricht er über den Alkoholkonsum von Minderjährigen – und die dadurch entstehenden Folgen.

Jugendliche beim Trinken in der Öffentlichkeit.  | Foto: dapd
Jugendliche beim Trinken in der Öffentlichkeit. Foto: dapd
Zischup: Sind Sie der Meinung, dass Minderjährige es mit dem Konsum von Alkohol übertreiben und dass eine Änderung des Gesetzes erforderlich ist?
Klaus Keitz: Ja, manche Jugendlichen übertreiben es maßlos, vor allem mit dem komatösen Trinken. Die Gesetzesgeber versuchen dieses Verhalten zu regulieren. Doch nur wegen des Verbots wird der Konsum von Alkohol nicht gemindert. Wenn, dann müssen die Jugendlichen selbst einsehen, dass der regelmäßige Alkoholkonsum nicht gut für sie ist. Und wenn sie schon trinken, sollten sie es wenigstens nicht übertreiben.

Zischup: Was für Erfahrungen haben Sie bei minderjährigen Jugendlichen mit Alkohol?
Klaus Keitz: Wir stellen oft fest, dass Jugendliche,die unter dem Einfluss von Alkohol stehen, meist zu gewalttätigen Mitteln greifen, sobald sie sich bedroht oder eingeschüchtert fühlen. Das ist eine schlimme Folge, da sie den Zorn nicht unter Kontrolle haben und auch grundlos zuschlagen, da sie zu dem Zeitpunkt keine klaren Gedanken besitzen.

Zischup: Finden Sie, Jugendliche unter 18 Jahren können nicht mit dem Konsum von Alkohol umgehen?
Klaus Keitz: So generell kann man das nicht sagen, es ist unterschiedlich. Einige trinken Alkohol, ohne auffällig zu werden. Andere jedoch, meist Jugendliche ab 15, greifen zu bekannten alkoholischen Getränken wie Wodka oder Korn und übertreiben dies, bis hin zu einem taumelnden und komatösen Zustand, in dem sie dann nicht mehr klar denken können.

Zischup: Was für Folgen hat es für Jugendliche, die beim Alkoholkonsum von Polizisten erwischt werden?
Klaus Keitz: Es kommt darauf an. Falls wir einen 15-jährigen sehen, der stark betrunken ist und herumtaumelt, nehmen wir ihn selbstverständlich mit und rufen seine Eltern an, sodass diese ihn abholen können. Natürlich versuchen wir auch herauszufinden, woher er den Alkohol bekommen hat. Aber wie Jugendliche nun mal so sind, verraten sie uns so etwas nicht. Ebenso gibt es auch die sogenannte Ausnüchterungszelle. In diese kommt man dann meistens nur, wenn die Eltern momentan nicht zu erreichen sind oder die Vermutung besteht, dass der Jugendliche von Zuhause weglaufen könnte. In der Zelle kann man dann seinen Rausch ausschlafen und am nächsten Tag nach Hause gehen. Falls wir einen Jugendlichen sehen, bei dem wir eine Alkoholvergiftung annehmen, kommt dieser selbstverständlich ins Krankenhaus. Genauso kann aber auch ein 16-Jähriger mitgenommen werden, wenn er sich mit Bier stark betrunken hat. Bei diesem werden dann auch die Eltern verständigt und er muss abgeholt werden.

Ressort: Schülertexte

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