Kommentar
Schuld am Fall Lügde tragen auch die Behörden

Das Gericht hat im Missbrauchsfall Lügde ein Urteil gesprochen – gegen die beiden Angeklagten. Aber sie sind nicht die einzigen, die Verantwortung für die Taten tragen.
Strafrechtlich ist der Fall Lügde mit dem Urteil des Landgerichts Detmold zumindest vorerst abgeschlossen. Die Möglichkeit einer Revision steht zwar noch im Raum, aber selbst wenn: In der Sache dürfte sich wenig ändern. Die beiden Hauptbeschuldigten müssen lange Zeit in Haft und sie werden auch nach Verbüßung erst einmal nicht freikommen. So weit, so gut. Aber der Fall Lügde darf damit nicht zu Ende sein.