In der Ortenau sind ein Frühchen und seine Mutter falsch behandelt worden, das Kind ist seitdem schwer behindert. Vor Gericht steht nun ein Schmerzensgeld in Höhe von 615.000 Euro im Raum.
Im Klageverfahren vor der Arzthaftungskammer am Landgericht um die Geburt eines schwer behinderten Mädchens ist über die Frage eines ärztlichen Kunstfehlers nicht verhandelt worden. Nach eindeutigen Gutachten, die "grobe Behandlungsfehler", so der Klägeranwalt, aufzeigten, ...