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Mietrecht

So kündigen Sie Ihren Mietvertrag richtig

  • Sa, 08. März 2014, 22:31 Uhr
    Haus & Garten

     

Die Kündigung eines Mietvertrags rechtlich unanfechtbar zuzustellen ist nicht einfach

Dass in dem Umschlag die Kündigung des...kt, soll ein Zeuge bestätigen können.   | Foto: photocase.de/jarts
Dass in dem Umschlag die Kündigung des Mietvertrags steckt, soll ein Zeuge bestätigen können. Foto: photocase.de/jarts
Die Kündigung einer Wohnung muss schriftlich erfolgen, sonst ist sie unwirksam. Schriftlich bedeutet per Brief. Telefax und E-Mail sind dazu nicht geeignet, weil dem Empfänger die Unterschrift des Absenders im Original nicht vorliegt. Bei Geschäftsräumen ist das anders, da dort die schriftliche Kündigungsform nicht vorgeschrieben ist.
Bestreitet der ...

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