"Sonst sind die Sozialleistungen weg"
BZ-INTERVIEW:Hannelore Klaus über das Pfändungsschutzkonto.
MÜLLHEIM. Auf dem normalen Girokonto gilt für Sozialleistungen nur noch bis Ende des Jahres ein Pfändungsschutz. Damit das Geld nicht am 1. Januar gepfändet wird, benötigen Schuldner ein spezielles Pfändungsschutzkonto. Hannelore Klaus, Schuldner- und Insolvenzberaterin des Diakonischen Werks in Müllheim, hat unserem Redakteur Jens Klein erklärt, unter welchen Bedingungen ein solches Konto ratsam ist und welche Nachteile es mit sich bringt.
BZ: Sollte jeder, der Sozialleistungen bezieht, sicherheitshalber ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten?Hannelore Klaus: Nein, das empfiehlt sich nur dann, wenn eine ...