Viel Testosteron – und trotzdem nur eine Geldstrafe
Das Amtsgericht Freiburg verurteilt einen Freizeit-Kraftsportler zur Zahlung von 2700 Euro wegen des unerlaubten Besitzes von Arzneimitteln in nicht geringer Menge.
Viel hilft viel – ein gängiger Spruch bei den „Mucki-Mästern“. Foto: ddp
FREIBURG. Das Amtsgericht Freiburg hat am Montag einen Freizeitsportler wegen des "unerlaubten Besitzes von Arzneimitteln in nicht geringer Menge", in diesem Fall 132 000 Milligramm Testosteron, zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Die 2700 Euro darf er ...