Sozialarbeit an Schulen gerecht verteilen

Deckelung kommt auf Prüfstand.
Die Stellen für Schulsozialarbeit sollen möglichst gerecht auf die Schulen im Landkreis verteilt werden. Um eine Verteilung zu ermitteln, hat der Kreistag bei drei Gegenstimmen ein System zur Bedarfsbemessung beschlossen, das die AG Jugend und Familie mit der Verwaltung erarbeitet und der Jugendhilfeausschuss empfohlen hatte. Kritik im Kreistag kam von Tobias Benz (CDU), der das System für zu wenig fundiert hält und bezweifelt, dass die Methode örtlichen Gegebenheiten gerecht wird.
Dabei wird der sogenannte Grundbedarf mit 60 Prozent gewichtet, um breit verteilt über den gesamten Landkreis niederschwellig auch Schülerinnen und Schüler zu erreichen, die keinen großen Belastungen ausgesetzt sind; der Belastungsbedarf fließt mit 40 Prozent ein. Angestrebt ist, die Ergebnisse zum Schuljahr 2023/24 umzusetzen. Im Mai 2025, nach knapp zwei Schuljahren, soll das System erneut angewandt und damit eine Verteilung errechnet werden, die ab dem Schuljahr 2026/27 greift.
Bereits bis Herbst 2022 soll überprüft werden, wie sich der tatsächliche Bedarf entwickelt hat. Die bedarfsgerechte Stellenverteilung ist zu den Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 dem Kreistag vorzulegen, damit er über die bisher geltende Deckelung der Stellenanteile in der Schulsozialarbeit befinden kann.