Staatsschutzverfahren
Mitangeklagte: Nichts von Agententätigkeit gewusst
In Dresden hat ein Spionage-Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah begonnen. Ebenfalls vor Gericht steht eine Ex-Geliebte des Angeklagten.
dpa
Di, 5. Aug 2025, 14:07 Uhr
Politik Inland
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Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Dresden (dpa) - Im Prozess gegen einen Ex-Mitarbeiter des früheren AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah hat die mutmaßliche Komplizin des Mannes ausgesagt, nichts über eine mögliche Agententätigkeit des Mitarbeiters für einen chinesischen Geheimdienst gewusst haben. Jaqi X. räumte beim Prozessauftakt am Oberlandesgericht Dresden aber ein, sie habe Informationen an Jian G. weitergegeben, weil dieser sich im Rahmen seiner Arbeit im Europäischen Parlament und mit "seiner Partei", der AfD, für gute Beziehungen zwischen China und Deutschland einsetzte. Das habe sie gut gefunden.
Die Bundesanwaltschaft wirft der Frau vor, dem Mitarbeiter des AfD-Abgeordneten bei der Informationsweitergabe zugearbeitet zu haben. Sie arbeitete für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Leipziger Flughafen und soll G. wiederholt Daten über Flüge, Fracht und Passagiere übermittelt haben - insbesondere zum Transport von Rüstungsgütern.
Daten über Flüge und Passagiere vermittelt
Laut einer Einlassung, die ihre Anwältin verlas, ist die Frau trotz ihrer Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei Chinas selbst nicht an Politik interessiert. Den späteren Krah-Mitarbeiter lernte sie kennen, nachdem sie 2015 zum Studium nach Deutschland kam. Er habe über die chinesische App WeChat Kontakt zu ihr aufgenommen. Nach einer kurzen Liebesbeziehung blieben die beiden mit einer längeren Unterbrechung 2021 und 2022 in Kontakt.
Unter dem Vorwand, die Beziehungen des Leipziger Flughafens zu chinesischen Flughäfen verbessern zu wollen, habe G. sie schließlich um Informationen gebeten. Besonderes Interesse äußerte er den Schilderungen nach an Angaben mit militärischem Bezug. Ab dem Sommer 2023 gab die Mitangeklagte eigener Aussage zufolge entsprechende Daten weiter.
Zweifel habe sie bekommen, als ihr Ex-Geliebter bei der Passagierliste eines Charterflugs, der Militärfahrzeuge des Rüstungsherstellers Rheinmetall nach Portsmouth transportieren sollte, immer weiter nachhakte. Letztlich schickte sie jedoch trotz befürchteter persönlicher Konsequenzen, etwa für ihre Arbeit, die Liste mit persönlichen Daten der Mitarbeiter.
© dpa-infocom, dpa:250805-930-876043/3