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Steuern dem Mietspiegel angepasst

  • Do, 15. Dezember 2011
    Badenweiler

Gemeinderat Badenweiler erhöht neben der Zweitwohnungs- auch die Vergnügungssteuer, um der Spielsucht entgegen zu wirken.

Wer in dieser idyllischen Landschaft eine Zweitwohnung hat, muss sie versteuern.  | Foto: Sigrid umiger
Wer in dieser idyllischen Landschaft eine Zweitwohnung hat, muss sie versteuern. Foto: Sigrid umiger

BADENWEILER. Der Gemeinderat von Badenweiler hat der Erhöhung der Vergnügungs- und Zweitwohnungssteuer mit Wirkung zum 1. Januar 2012 zugestimmt und die Verwaltungsgebührenordnung neu erlassen. Höhere Vergnügungssteuern begrüßte der Gemeinderat als Lenkungswirkung gegen die Spielsucht. Die neuen Verwaltungsgebühren wurden bei einer Enthaltung akzeptiert.

Die Satzung für die Vergnügungssteuer wurde letztmals im Jahr 2002 angepasst. Badenweiler verlangt seither je Spielautomat monatlich 128 Euro. Dieser Stückzahlenmaßstab sei nach der aktuellen Rechtsprechung bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nicht mehr ...

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