Verbraucherschützer dürfen nicht behaupten, dass Ritter Sport künstliches Aroma in seiner Schokolade verwendet.
Auch die zweite Runde im Schokostreit zwischen der Stiftung Warentest und dem Hersteller Ritter aus Waldenbuch bei Stuttgart geht an Ritter. In der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München zogen die Verbraucherschützer den Kürzeren. Sie dürfen weiterhin nicht behaupten, dass der vom Unternehmen ...