Landrat Frank Scherer hat die Nachforderung von Fleischbeschaugebühren gestoppt. Wie berichtet, standen Nachforderungen an rund 250 Betriebe mit einer Gesamthöhe von 350.000 Euro im Raum.
Sie kamen zustande, weil es über Jahre hinweg keine verbindliche landesweite Gebührenordnung gab, und sie reichen zurück bis zu Schlachtungen, die im Jahr 1998 vorgenommen wurden. Betroffen waren Metzger, Landwirte, Selbstvermarkter und Großschlächter. Für einzelne Betriebe ging es um mehrere zehntausend Euro. ...