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Tagbereitschaft ist der wunde Punkt

  • Sa, 17. September 2016
    Stegen

Feuerwehrbedarfsplan in Stegen für fünf Jahre fortgeschrieben.

Die Feuerwehr meldet Neubeschaffungsbedarf an.   | Foto: Markus Donner
Die Feuerwehr meldet Neubeschaffungsbedarf an. Foto: Markus Donner

STEGEN. Das Landesfeuerwehrgesetz fordert von jeder Kommune die Bereitstellung einer den örtlichen Verhältnissen angepassten leistungsfähigen Feuerwehr. In einem Feuerwehrbedarfsplan sind in einer Gefährdungsanalyse die gemeindespezifischen Risiken aufgeführt und die daraus resultierenden Anforderungen an Ausrüstung und Manpower festgeschrieben. Der Bedarfsplan ist alle fünf Jahre zu aktualisieren und stand nun nach dessen letztmaliger Aufstellung in 2011 erneut auf der Tagesordnung des Gemeinderats.

Bürgermeisterin Fränzi Kleeb stellte das umfangreiche Zahlenwerk dem Gremium in seinen wichtigsten Bestandteilen vor. Die Freiwillige Feuerwehr Stegen verfügt in ...

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