Kommentar
Tagesschau-App: Juristisch nicht zu lösen
Im Streit um die Tagesschau-App ist der einzige Ausweg Kooperation statt Konfrontation.
Auch wenn sie es nicht gern zugeben: Das Urteil zur umstrittenen Tagesschau-App der ARD hat die öffentlich-rechtlichen Sender kalt erwischt. Die Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln hatte am Donnerstag entschieden, dass die von acht Zeitungsverlagen eingereichte Beispiel-App vom 15. Juni 2011 gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstoße. Dieser verbietet ARD und ZDF "presseähnliche Angebote" im Internet.
Dass ARD und ZDF nun in fröhlicher Stoik darauf verweisen, dass es nur um diese eine Ausgabe der App gegangen und das Angebot insgesamt damit keinesfalls verboten sei, ist ...