Tödlicher Sekundenschlaf

Ein Jahr Bewährungsstrafe für 48-jährigen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung / Opfer war eine Teninger DRK-Helferin.
TENINGEN/FREIBURG. Wer sich trotz deutlicher Anzeichen von Übermüdung wie schwer werdender Augenlider, vermehrten Gähnens und beginnenden Fröstelns ans Steuer eines Autos setzt und dann in Sekundenschlaf fällt, kann sich im Fall eines Unfalls strafbar machen. Dafür wurde am Dienstag ein 48 Jahre alter Autofahrer aus Freiburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Er hatte demnach am 18. März 2017 auf der Autobahn A 5 einen Unfall verursacht, bei dem eine Helferin der DRK-Ortsgruppe Teningen getötet wurde.