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Kommentar

Überwachung bei der Arbeit: Ausgewogenes Urteil

Christian Rath

Von

Fr, 28. Juli 2017

Kommentare

BZ-Plus Arbeitnehmer sollen während der Arbeitszeit die Aufgaben erledigen, für die sie bezahlt werden. Das wünscht sich jeder Arbeitgeber. Beschäftigte, die stattdessen den Arbeitgeber bestehlen oder mutwillig Arbeitsgeräte beschädigen, müssen zu Recht mit der Kündigung rechnen.

Arbeitnehmer sollen während der Arbeitszeit die Aufgaben erledigen, für die sie bezahlt werden. ...

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