Umzüge vorab und rechtzeitig melden
An- und Abmeldungen beim Energieversorger müssen künftig vor einem Umzug – und nicht erst danach – erfolgen.
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Wenn der Auszug nicht fristgerecht gemeldet wird, könne der Vertrag weiterlaufen und der Nachmieter unter dem Namen des Vormieters versorgt werden – die entstehenden Kosten müssten dann vom Vormieter getragen werden. Sofern nach einer Auszugsmeldung keine neue Anmeldung vorliegt, werde zwingend der Eigentümer angemeldet. Eine rückwirkende Änderung sei auch hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr möglich. Vermieter sollten sich entsprechend beim Energieversorger über Nutzungsänderungen bei Auszug, Einzug oder Sanierung informieren. Die Stadtwerke empfehlen, bei jedem Umzug neben der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt auch frühzeitig Kontakt mit dem jeweiligen Energieversorger aufzunehmen.