Umzüge vorab und rechtzeitig melden

An- und Abmeldungen beim Energieversorger müssen künftig vor einem Umzug – und nicht erst danach – erfolgen.  

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Zum 1. Juni 2025 treten wichtige Änderungen beim Energieversorgerwechsel in Kraft, die alle Bürgerinnen und Bürger betreffen. So informiert die Stadt Emmendingen. Die Stadtwerke weisen zudem darauf hin, dass künftig bei Umzügen die An- und Abmeldung beim Energieversorger zwingend rechtzeitig erfolgen muss – eine rückwirkende Änderung sei ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Ein- und Auszüge müssten demnach mindestens 14 Tage vor dem Umzugsdatum an den Energieversorger mitgeteilt werden.

Wenn der Auszug nicht fristgerecht gemeldet wird, könne der Vertrag weiterlaufen und der Nachmieter unter dem Namen des Vormieters versorgt werden – die entstehenden Kosten müssten dann vom Vormieter getragen werden. Sofern nach einer Auszugsmeldung keine neue Anmeldung vorliegt, werde zwingend der Eigentümer angemeldet. Eine rückwirkende Änderung sei auch hier aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht mehr möglich. Vermieter sollten sich entsprechend beim Energieversorger über Nutzungsänderungen bei Auszug, Einzug oder Sanierung informieren. Die Stadtwerke empfehlen, bei jedem Umzug neben der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt auch frühzeitig Kontakt mit dem jeweiligen Energieversorger aufzunehmen.
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