Unruhe unter Rotkreuz-Schwestern

Das Bundesarbeitsgericht hat viele von ihnen als Leiharbeiterinnen eingestuft – ein Urteil mit Konsequenzen.
ERFURT. Zehntausende Kranke werden täglich von Schwestern des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gepflegt. Über deren rechtlichen Status macht sich kaum jemand Gedanken. Seit Dienstag ist er neu geregelt. Die Schwestern gelten laut Bundesarbeitsgericht in Kliniken, die nicht zum DRK gehören, als Leiharbeiterinnen. Die Richter billigten ihnen keine arbeitsrechtliche Sonderrolle mehr zu. Das hat Folgen für die 33 Schwesternschaften, die sich gegen die ...