Vor Gericht muss in solchen Fällen künftig aber mehr gerechnet und weniger moralisiert werden.
KARLSRUHE. Manager, die ihr Unternehmen vorsätzlich schädigen, können weiter wegen Untreue verurteilt werden. In einem lange erwarteten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht diese Strafnorm für bestimmt ...