"Unverschämte Beleidigung"
Gericht verurteilt Angeklagten, der eine Sozialarbeiterin der sexuellen Anmache bezichtigt hatte.
HOTZENWALD. Ein 58 Jahre alter Angeklagter aus dem Hotzenwald wurde vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 40 Euro verurteilt.
Der Mann, der die Frauen offensichtlich nicht schätzt, weil er nämlich die Frauen kenne, schickte an eine Sachbearbeiterin des Jugendamts Lörrach eine E-Mail, deren Inhalt nicht mehr durch die Meinungsfreiheit ...