Werbung von Versandapotheke
Urteil: Wertvolle Gutscheine für E-Rezepte unzulässig
Mit Gutscheinen über 10 Euro hat eine Versandapotheke darum geworben, dass deutsche Kunden ihre E-Rezepte einlösen. Doch der Anreiz ist zu hoch, entscheidet die Justiz.
dpa
Mi, 2. Jul 2025, 12:03 Uhr
Wirtschaft
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

Quelle: Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die BZ-Redaktion hat diese Meldung nicht redaktionell bearbeitet.
Frankfurt/Main (dpa) - Versandapotheken dürfen keine wertvollen Gutscheine ausloben, um E-Rezepte von deutschen Kunden einzuwerben. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat einer niederländischen Versandapotheke rechtskräftig untersagt, Gutscheine im Wert von 10 Euro bei der Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente auszugeben.
Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei der Gutschrift aus Sicht der Empfänger um ein "Geschenk" von nicht geringem Wert. Das Heilmittelwerbegesetz erlaube lediglich "geringwertige Kleinigkeiten", für die ein Höchstbetrag von einem Euro angesetzt werde. Beispiele sind ein kleines Paket Taschentücher oder Traubenzucker, wie es sie in vielen stationären Apotheken gibt.
Keine Rolle spielte bei der Entscheidung der Einwand der Versandapotheke, dass der Gutschein für den Eigenbetrag oder verschreibungsfreie Produkte verwendet werden dürfe. Das OLG wies im Eilverfahren die Berufung zurück (Az.: 6 U 347/24). Gegen diese Entscheidung können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden. Geklagt hatte die Betreiberin einer Internet-Plattform für Gesundheitsfragen, über die ebenfalls E-Rezepte eingelöst werden können.
© dpa-infocom, dpa:250702-930-746589/1